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BFH Urteil v. - IV R 185/81 BStBl 1983 II S. 723

Gesetze: EStG § 4 Abs. 3, Abs. 4

Leitsatz

Ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, kann Zinsaufwendungen für einen Kontokorrentkredit nur insoweit als Betriebsausgaben abziehen, als der Kredit betrieblich veranlaßt war. Der betrieblich veranlaßte Teil der Zinsaufwendungen ist in der Regel nach der sog. Zinszahlenstaffelmethode zu ermitteln.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 723
BFHE S. 56 Nr. 139,
XAAAB-02782

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