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BFH Urteil v. - VIII R 173/80 BStBl 1984 II S. 7

Gesetze: AO § 168 Abs. 2EGAO (1977) Art. 97 § 8

Leitsatz

Mit der Abgabe eines Antrags auf Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Kalenderjahr 1975 wurde nicht die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 1975, zu der das FA den Steuerpflichtigen aufgefordert hat, eingehalten. In einem solchen Falle ist der Tatbestand, der das FA zur Auferlegung eines Verspätungszuschlags berechtigt, erfüllt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 7
BFHE S. 5 Nr. 139,
RAAAB-02800

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