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BFH Urteil v. - I R 16/79 BStBl 1984 II S. 273

Leitsatz

1. Ersetzt eine Genossenschaft den Mitgliedern ihrer Vertreterversammlung Fahrtauslagen und gewährt sie ihnen in angemessener Höhe Sitzungsgelder, Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen, so liegen darin keine verdeckten Gewinnausschüttungen.

2. Ein Unternehmen der elektronischen Datenverarbeitung kann nicht deshalb Beträge in seiner Bilanz passivieren, weil es sich den Kunden gegenüber verpflichtet hat, die in einem Jahr gespeicherten Daten noch eine bestimmte Anzahl von Jahren bereitzuhalten, und dadurch Speicherungs- und Sicherungskosten entstehen.

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 273
BFHE S. 167 Nr. 140,
RAAAB-02865

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