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BFH Urteil v. - VI R 196/81 BStBl 1984 II S. 309

Leitsatz

Verwaltungsanweisungen, nach denen für Paketsendungen an Bewohner der DDR höhere Aufwendungen als die von der Verwaltung gewährten Pauschbeträge nur anzuerkennen sind, wenn der Steuerpflichtige den Wert seiner Paketsendungen in einem Kalenderjahr insgesamt im einzelnen nachweist oder glaubhaft macht, sind auch von den FG zu beachten.

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 309
BFHE S. 230 Nr. 140,
UAAAB-02877

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