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BFH Urteil v. - VII B 78/83 BStBl 1984 II S. 449

Leitsatz

Ein Beamter, dessen Zulassung zur Steuerberaterprüfung abgelehnt worden ist, weil er nicht zuvor seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt hat, kann nicht im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig zu dieser Prüfung zugelassen werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 449
BFHE S. 163 Nr. 140,
LAAAB-02922

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