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BFH Urteil v. - IV R 154/82 BStBl 1984 II S. 512

Leitsatz

Gelangt das FA aufgrund einer bei einem vermeintlichen Einzelunternehmer durchgeführten Außenprüfung zu dem Ergebnis, daß eine Mitunternehmerschaft vorgelegen habe, so ist die Auswertung der Prüfungsergebnisse gegenüber dem Mitunternehmer zulässig, wenn der vermeintliche Einzelunternehmer die Prüfungsmaßnahmen nicht angegriffen hat.

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 512
BFHE S. 505 Nr. 140,
IAAAB-02936

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