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BFH Urteil v. - IV R 207/83 BStBl 1985 II S. 6

Leitsatz

Eine Personenhandelsgesellschaft kann auf die Darlehensforderung gegenüber einer anderen Personenhandelsgesellschaft keine Teilwertabschreibung vornehmen, wenn das Darlehen im Hinblick auf die Beteiligung eines Gesellschafters an der anderen Personenhandelsgesellschaft gewährt worden ist. Die Vermögenseinbuße kann nur in der Gewinnfeststellung der anderen Personenhandelsgesellschaft geltend gemacht werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 6
VAAAB-02962

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