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BFH Urteil v. - IX R 71/84 BStBl 1985 II S. 154

Gesetze: BGB § 1626 Abs. 1

Leitsatz

Bewohnen Eltern ein aufgrund der ihnen obliegenden Sorge für das Vermögen des Kindes (§ 1626 Abs. 1 BGB) in ihrem Besitz befindliches und ihrem minderjährigen Kind gehörendes Einfamilienhaus, so beruht die Nutzung nicht auf einer gesicherten Rechtsposition.

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 154
MAAAB-03000

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