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BFH Urteil v. - IV R 106/81 BStBl 1985 II S. 291

Gesetze: EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2, 3, 4EStG § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 3

Leitsatz

Eine GmbH & Co. KG, die (ausschließlich) einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb i.S. von § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG unterhält, bezieht grundsätzlich Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Die Beteiligung der GmbH bewirkt aber, daß diese Einkünfte anteilig, soweit sie nach dem Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssel der GmbH zuzurechnen sind, in Einkünfte aus Gewerbebetrieb umzuqualifizieren und umzurechnen sind.

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 291
HAAAB-03032

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