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BFH Urteil v. - IV R 102/83 BStBl 1985 II S. 293

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, 3EStG § 34b Abs. 2

Leitsatz

Ein Arzt, der nebenher als gerichtlicher Sachverständiger laufend Blutgruppengutachten zur Feststellung der Vaterschaft erstellt, übt zumindest einen der Berufstätigkeit der Ärzte ähnlichen Beruf aus (Katalogberuf nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Für die dabei erzielten Einkünfte kann er daher nicht die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 4 EStG a.F. beanspruchen.

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Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 293
RAAAB-03033

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