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BFH Urteil v. - III R 130/80 BStBl 1985 II S. 309

Leitsatz

Die allgemeine Regelung in § 4b Abs. 2 Satz 1 InvZulG 1975, wonach Wirtschaftsgüter nur dann zulagebegünstigt sind, wenn sie nach dem und vor dem bestellt worden sind oder wenn in diesem Zeitraum mit ihrer Herstellung begonnen worden ist, gilt auch für Wirtschaftsgüter, die im Zusammenhang mit den in § 4b Abs. 2 Satz 4 InvZulG 1975 genannten Großprojekten der Energieerzeugung und -verteilung angeschafft oder hergestellt werden.

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Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 309
WAAAB-03040

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