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BFH Urteil v. - V R 146/83 BStBl 1985 II S. 370

Leitsatz

Der Rechtsstreit über die Anfechtung eines Umsatzsteuervorauszahlungsbescheids ist in der Hauptsache erledigt, sobald der Umsatzsteuerjahresbescheid wirksam wird (Aufgabe von BFHE 102, 31; BStBl II 1971, 482).

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 370
HAAAB-03058

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