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BFH Urteil v. - IV R 161/81 BStBl 1985 II S. 449

Leitsatz

Die Stundung von Einkommensteuervorauszahlungen kann nicht verlangt werden, wenn zur Begründung des Stundungsantrags lediglich vorgebracht wird, dem Steuerpflichtigen stehe ein - vom FA bisher nicht anerkannter - Vorsteuerüberschuß zu.

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 449
PAAAB-03090

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