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BFH Urteil v. - III R 71/82 BStBl 1986 II S. 920

Leitsatz

Die in § 1 InvZulG 1969 vorgesehene Bescheinigung des BMWi (des Bundesamts für gewerbliche Wirtschaft) unterliegt weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht der Nachprüfung durch die Finanzverwaltungsbehörden.

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 920
OAAAB-03141

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