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BFH Urteil v. - III R 80/97 BStBl 2000 II S. 294

Gesetze: EStG §§ 33, 33 a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2

Zu den außergewöhnlichen Belastungen bei krankheitsbedingter Unterbringung eines nahen Angehörigen im Altenpflegeheim gehören auch die Mehrkosten für Unterkunft und Verpflegung

Leitsatz

Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen in einem Altenpflegeheim entstehen, stellen als Krankheitskosten eine außergewöhnliche Belastung i. S. des § 33 EStG dar. Abziehbar sind neben den Pflegekosten auch die Kosten, die auf die Unterbringung und Verpflegung entfallen, soweit es sich hierbei um gegenüber der normalen Lebensführung entstehende Mehrkosten handelt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 294
BB 2000 S. 1123 Nr. 22
BFH/NV 2000 S. 908 Nr. 7
DB 2000 S. 1206 Nr. 24
DStR 2000 S. 1005 Nr. 24
DStRE 2000 S. 690 Nr. 13
FR 2000 S. 677 Nr. 12
INF 2000 S. 412 Nr. 13
ZAAAB-04063

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