Zu den außergewöhnlichen Belastungen bei
krankheitsbedingter Unterbringung eines nahen Angehörigen im
Altenpflegeheim gehören auch die Mehrkosten für Unterkunft und
Verpflegung
Leitsatz
Aufwendungen, die einem
Steuerpflichtigen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines
Angehörigen in einem Altenpflegeheim entstehen, stellen als
Krankheitskosten eine außergewöhnliche Belastung i. S. des
§ 33 EStG dar.
Abziehbar sind neben den Pflegekosten auch die Kosten, die auf die
Unterbringung und Verpflegung entfallen, soweit es sich hierbei um
gegenüber der normalen Lebensführung entstehende
Mehrkosten
handelt.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 294 BB 2000 S. 1123 Nr. 22 BFH/NV 2000 S. 908 Nr. 7 DB 2000 S. 1206 Nr. 24 DStR 2000 S. 1005 Nr. 24 DStRE 2000 S. 690 Nr. 13 FR 2000 S. 677 Nr. 12 INF 2000 S. 412 Nr. 13 ZAAAB-04063