An der Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Verlängerung der Veräußerungsfrist bei privaten Veräußerungsgeschäften mit Grundstücken durch das StEntlG 1999/2000/2002 bestehen schwerwiegende verfassungsmäßige Zweifel, die eine Aussetzung der Vollziehung rechtfertigen
Leitsatz
Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung begegnet die rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist für Grundstücke von zwei auf zehn Jahre durch § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1
EStG i. d. F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 schwer wiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln, weil der Gesetzgeber Anschaffungsvorgänge in die Regelung einbezogen hat, für die die ,,Spekulationsfrist'' des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG in der vor dem geltenden Fassung bereits abgelaufen war.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 405 BB 2001 S. 661 Nr. 13 BFH/NV 2001 S. 703 Nr. 5 BFHE S. 205 Nr. 195 DB 2001 S. 622 Nr. 12 DStR 2001 S. 481 Nr. 12 DStRE 2001 S. 397 Nr. 8 FR 2001 S. 471 Nr. 9 INF 2001 S. 286 Nr. 9 ZAAAB-04144