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BFH Urteil v. - IX B 90/00 BStBl 2001 II S. 405

Gesetze: EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1EStG § 52 Abs. 39 Satz 1GG Art. 20 Abs. 3

An der Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Verlängerung der Veräußerungsfrist bei privaten Veräußerungsgeschäften mit Grundstücken durch das StEntlG 1999/2000/2002 bestehen schwerwiegende verfassungsmäßige Zweifel, die eine Aussetzung der Vollziehung rechtfertigen

Leitsatz

Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung begegnet die rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist für Grundstücke von zwei auf zehn Jahre durch § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG i. d. F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 schwer wiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln, weil der Gesetzgeber Anschaffungsvorgänge in die Regelung einbezogen hat, für die die ,,Spekulationsfrist'' des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG in der vor dem geltenden Fassung bereits abgelaufen war.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2001 II Seite 405
BB 2001 S. 661 Nr. 13
BFH/NV 2001 S. 703 Nr. 5
BFHE S. 205 Nr. 195
DB 2001 S. 622 Nr. 12
DStR 2001 S. 481 Nr. 12
DStRE 2001 S. 397 Nr. 8
FR 2001 S. 471 Nr. 9
INF 2001 S. 286 Nr. 9
ZAAAB-04144

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