Zurechnung von Währungskursgewinnen und -verlusten zu nach DBA steuerfreien Dividenden nur bei Entstehung im Zeitpunkt der Dividendenvereinnahmung
Leitsatz
Schüttet eine ausländische Kapitalgesellschaft Dividenden aus, die nach Maßgabe eines DBA (hier: DBA-Indien 1959/1984) steuerfrei sind, sind die daraus resultierenden Währungsgewinne und -verluste den ausländischen Dividenden nur dann zuzurechnen, wenn sie im Zeitpunkt der Dividendenvereinnahmung entstehen. Bei Gewinnermittlung durch Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ist dies der Zeitpunkt des Einnahmezuflusses, bei Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) der Zeitpunkt der Forderungsentstehung. Währungskursgewinne und -verluste, die erst im Anschluss hieran eintreten, sind nicht auf die Erzielung steuerfreier ausländischer Einnahmen, sondern auf die Verwaltung der Dividendenforderung zurückzuführen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2002 II Seite 865 BB 2002 S. 1026 Nr. 20 BB 2002 S. 450 Nr. 9 BFH/NV 2002 S. 398 Nr. 3 BFHE S. 170 Nr. 197 BStBl II 2002 S. 865 Nr. 22 DB 2002 S. 565 Nr. 11 DStRE 2002 S. 377 Nr. 6 FR 2002 S. 414 Nr. 7 INF 2002 S. 222 Nr. 7 RAAAB-04245