Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - I R 71/01 BStBl 2003 II S. 191

Gesetze: EStG 1979/1981/1983 § 15 Abs. 1 Nr. 2DBA Schweiz Art. 7 Abs. 1DBA Schweiz Art. 15 Abs. 1 und 2DBA Großbritannien Art. IIIDBA Großbritannien Art. XI

Vergütungen für Managementleistungen eines Kommanditisten einer KG im Auftrag einer Kapitalgesellschaft zu Gunsten der KG sind bei Weiterleitung der Vergütung durch die KG an den Kommanditisten Sonderbetriebseinnahmen des Kommanditisten

Leitsatz

1. Erbringt der Kommanditist einer gewerblich tätigen KG im Auftrag einer Kapitalgesellschaft Managementleistungen zu Gunsten der KG, so sind die hierfür von der KG an die Kapitalgesellschaft gezahlten und von dieser an den Kommanditisten weitergeleiteten Vergütungen Sonderbetriebseinnahmen des Kommanditisten.

2. Ist der Kommanditist in der Schweiz ansässig, so können diese Sondervergütungen nur dann in Deutschland besteuert werden, wenn sie einer in Deutschland befindlichen Betriebsstätte des Kommanditisten zuzurechnen sind. Dies gilt auch dann, wenn die Sondervergütungen eine unselbständige Arbeit des Kommanditisten entgelten. Dann kann dessen Arbeitsstätte als Betriebsstätte zu beurteilen sein.

3. Ist der Kommanditist eine in Großbritannien ansässige Kapitalgesellschaft, so hängt die Besteuerung der Sondervergütung im Inland davon ab, ob sie der inländischen Betriebsstätte der KG oder der ausländischen Geschäftsleitungsbetriebsstätte der Kapitalgesellschaft zuzuordnen sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2003 II Seite 191
BB 2003 S. 141 Nr. 3
BFH/NV 2003 S. 236
BFH/NV 2003 S. 237 Nr. 2
BFHE S. 184 Nr. 200
BStBl II 2003 S. 191 Nr. 4
DB 2003 S. 1934 Nr. 36
DStRE 2003 S. 221 Nr. 4
FR 2003 S. 236 Nr. 5
INF 2003 S. 122 Nr. 4
KÖSDI 2003 S. 13596 Nr. 2
HAAAB-04283

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank