Die vor Bestellung zum Leiter einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins abzuleistende praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern wird in der Regel nicht durch Fertigung von Monatsabschlüssen eines Unternehmens, die als Grundlage für die Prüfung von dessen Kreditwürdigkeit diene, erfüllt
Leitsatz
Die Fertigung von Monatsabschlüssen eines Unternehmens als Grundlage für die Prüfung von dessen Kreditwürdigkeit stellt in der Regel keine Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern dar, wie sie als Voraussetzung für die Bestellung des Leiters einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins verlangt wird.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2003 II Seite 421 BB 2003 S. 622 Nr. 12 BFH/NV 2003 S. 577 BFH/NV 2003 S. 577 Nr. 4 BFHE S. 479 Nr. 201 BStBl II 2003 S. 421 Nr. 8 DB 2003 S. 594 Nr. 11 DStRE 2003 S. 506 Nr. 8 NAAAB-04323