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BFH Urteil v. - V R 39/99

Gesetze: UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. bUStG 1993 § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. aUStG 1993 § 9UStG 1993 § 15 Abs. 2 Nr. 1Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 2 Buchst. aRichtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. bRichtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil C Satz 1 Buchst. aRichtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2 Buchst. a

Ist die steuerfreie nichtunternehmerische Verwendung eines Unternehmensgegenstands EG-rechtskonform?

Leitsatz

Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Darf ein Mitgliedstaat die nach Art. 6 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG einer Dienstleistung gegen Entgelt gleichgestellte Verwendung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken in einem insgesamt dem Unternehmen zugeordneten Betriebsgebäude als steuerfrei (gemäß Art. 13 Teil B Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG, aber ohne Möglichkeit, auf die Steuerbefreiung zu verzichten) behandeln mit der Folge, dass der Abzug der im Zusammenhang mit der Herstellung des Gebäudes angefallenen Mehrwertsteuer als Vorsteuer insoweit gemäß Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG ausgeschlossen ist?

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2000 S. 1509 Nr. 30
BFH/NV 2000 S. 1175
BFH/NV 2000 S. 1175 Nr. 9
DB 2000 S. 1694 Nr. 34
DStR 2000 S. 1224 Nr. 29
DStRE 2000 S. 819 Nr. 15
INF 2000 S. 541 Nr. 17
UR 2000 S. 325 Nr. 8
BAAAB-04888

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