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BFH Urteil v. - V R 66/99 BStBl 2004 II S. 310

Gesetze: UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1UStG 1993 § 3 Abs. 3UStG 1993 § 3 Abs. 11UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1Richtlinie 77/388/EWG Art. 6

Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines Ferienhauses eines Gesellschafters bei entgeltlicher Nutzungsüberlassung an die Gesellschaft

Leitsatz

1. Hat sich der Eigentümer eines Ferienhauses mit anderen Ferienhauseigentümern zu einer GbR zusammengeschlossen, die die Ferienhäuser im eigenen Namen für Rechnung der Gesellschafter vermieten soll, und sind die Zahlungen der Gesellschaft an den Gesellschafter von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Hauses aufgrund der Überlassung der Nutzungsbefugnis abhängig, kann die Nutzungsüberlassung durch den Eigentümer an die Gesellschaft als entgeltlich beurteilt werden.

2. In Betracht kommt auch, dass schon deshalb von Vermietungsleistungen des Gesellschafters an die Gesellschaft auszugehen ist, weil in entsprechender Anwendung von § 3 Abs. 3 UStG i.V.m. § 3 Abs. 11 UStG die Gesellschaft, die im eigenen Namen, aber für Rechnung der Gesellschafter vermietet, so behandelt wird, als ob sie diese Vermietungsleistung selbst erhalten hätte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2004 II Seite 310
BB 2000 S. 1661 Nr. 33
BFH/NV 2000 S. 1318
BFH/NV 2000 S. 1318 Nr. 10
BStBl II 2004 S. 310 Nr. 7
DB 2000 S. 1692 Nr. 34
DStR 2000 S. 1346 Nr. 32
DStRE 2000 S. 930 Nr. 17
INF 2000 S. 606 Nr. 19
UR 2000 S. 377 Nr. 9
LAAAB-04889

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