Gestaltungsmissbrauch oder Hinzurechnungsbesteuerung bei Einschaltung einer irischen Kapitalanlage-Gesellschaft?
Leitsatz
1. Die Beteiligung einer inländischen Kapitalgesellschaft an einer Kapitalanlagegesellschaft im niedrig besteuerten Ausland (hier: an einer gemeinschaftsrechtlich geförderten sog. IFSC-Gesellschaft in den irischen Dublin Docks) ist jedenfalls nicht deshalb gemäß
§ 42 AO 1977 rechtsmissbräuchlich, weil die Abwicklung der Wertpapiergeschäfte im Ausland durch eine Managementgesellschaft erfolgt.
2. Einkünfte aus Dividenden werden nach Art. XXII Abs. 2 Buchst. a DBA-Irland nur dann von der deutschen Steuer freigestellt, wenn die Dividenden von einer irischen company limited by shares ausgeschüttet werden.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 222 BB 2000 S. 658 Nr. 13 BFH/NV 2000 S. 778 Nr. 6 DB 2000 S. 651 Nr. 13 DStR 2000 S. 511 Nr. 12 DStRE 2000 S. 376 Nr. 7 FR 2000 S. 453 Nr. 8 INF 2000 S. 313 Nr. 10 IAAAB-04890