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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 237/01 EFG 2004 S. 92

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 12 Nr. 1

Werbungskostenabzug bei Flugbegleiterinnen

Leitsatz

Bei Reiseaufwendungen von Flugbegleiterinnen mit stets gleich bleibenden Fahrten zwischen Wohnung und dem Heimatflughafen, von dem aus die Fahrtätigkeit aufgenommen wird, ist ein Abzug der Übernachtungskosten und der Verpflegungsmehraufwendungen als Reisekosten ausgeschlossen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1434 Nr. 24
EFG 2004 S. 92
EFG 2004 S. 92 Nr. 2
JAAAB-05853

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