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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 12 K 319/95

Gesetze: EStG 1990 § 3 Nr. 11, LStR 1993 Abschn. 11 Abs. 2

Lohnsteuer-Haftungsbescheid vom

Leitsatz

Die an Arbeitnehmer in Krankheitsfällen nach beamtenrechtlichen Grundsätzen erfolgenden Beihilfezahlungen eines gemeinnützigen Verbandes, der sich teilweise aus öffentlichen Haushaltsmitteln finanziert, sind jeweils im Verhältnis der aus öffentlichen Kassen stammenden Mittel zu den Gesamteinnahmen des betreffenden Jahres nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei zu belassen (gegen Abschn. 11 Abs. 2 LStR 1993).

Fundstelle(n):
IAAAB-06111

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