Kein Vorkostenabzug für Aufwendungen zur Beseitigung des wirtschaftlichen Verbrauchs eines Gebäudes
Abgrenzung zu bloßen verdeckten Mängel
Einkommensteuer 1989
Leitsätze
Abzugsfähigkeit von Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen als Vorkosten: Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein über
60 Jahre altes, wirtschaftlich verbrauchtes Gebäude, sind die im Rahmen der umfassenden Sanierung angefallenen Aufwendungen
als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu beurteilen und entstehen nicht in Zusammenhang mit der Beseitigung verborgener
Mängel.