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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 92/94

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4LStR 1990 Abschn. 37 Abs. 3 S. 1 BBG § 27

Annahme einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit bei einer für fünf Jahre verfügten Abordnung eines Beamten an eine auswärtige Dienststelle

Einkommensteuer 1992

Leitsatz

Ein Beamter, der von vornherein für fünf Jahre von seiner regelmäßigen an eine auswärtige Arbeitsstätte abgeordnet wird, kann für die ersten drei Monate der Abordnung Verpflegungsmehraufwendungen nach Dienstreisegrundsätzen als Werbungskosten geltend machen.

Fundstelle(n):
GAAAB-06236

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