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FG BADEN-WÜRTTEMBERG Urteil v. - 2 K 151/99

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 1 Satz 1

Fahrten eines Revierleiters von der Wohnung mit häuslichem Arbeitszimmer zum Forstrevier

Leitsatz

Fahrten eines Revierleiters zwischem häuslichem Arbeitszimmer und dem Forstrevier (regelmäßige Arbeitsstätte) sind keine Dienstfahrten zwischen zwei Arbeitstätten, sondern gelten als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs 1 Satz 3 Nr. 4 EStG.

Fundstelle(n):
BAAAB-06281

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