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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 112/01

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1EStG § 3cEStG § 12 Nr. 1 S. 2 EStG § 3 Nr. 12 S. 2 LKomBesVO § 10

Werbungskostenabzug von nach der Wahl aber vor Amtsantritt eines Bürgermeisters entstandenen Aufwendungen und der Bewirtungskosten vom Wahlabend

Einkommensteuer 1995

Leitsatz

1. Aufwendungen, die aus beruflichem Anlass nach der Wahl zum Bürgermeister aber vor dessen Amtseinführung entstehen, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn u. a. dafür eine die Aufwendungen übersteigende, steuerfrei belassene Dienstaufwandsentschädigung gezahlt wird.

2. Bewirtet ein designierter Bürgermeister am Wahlabend die Bürgern der Gemeinde, unterliegen die Aufwendungen –auch bei einem unstreitigen beruflichen Bezug– dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG.

Fundstelle(n):
CAAAB-06379

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