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FG BADEN-WÜRTTEMBERG Urteil v. - 3 K 70/96

Gesetze: KStG § 8 Abs 3 Satz 2, KStG § 8 Abs 1, EStG § 4 Abs 4

Verdeckte Gewinnausschüttung wegen nicht vertragsgemäßer Durchführung des Anstellungsvertrags einer GmbH mit ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz

Wird die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH entgegen dem zivilrechtlich wirksamen Anstellungsvertrag nicht monatlich in den Lohnsteueranmeldungen berücksichtigt und auch nicht monatlich ausbezahlt, so ist das als Aufwand verbuchte Bruttojahresgehalt wegen tatsächlicher Nichtdurchführung bzw. nicht fremdüblicher Handhabung des Vertrags als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln. Das gilt jedenfalls dann, wenn die fälligen Gehaltsansprüche nicht durch eine zivilrechtlich wirksame und steuerlich anzuerkennende Vereinbarung gestundet oder durch eine entsprechende rechtswirksame Aufrechnung mit Gegenforderungen der GmbH erloschen sind.

Fundstelle(n):
QAAAB-06438

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