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FG BADEN-WÜRTTEMBERG Urteil v. - 4 K 198/98 EFG 2000 S. 924

Gesetze: EStG § 22 Nr 1, EStG § 9, AO 1977 § 41, AO 1977 § 39, BGB § 133

Wirtschaftliche Betrachtung eines Gesamtvertragswerkes; Umqualifizierung negativer sonstiger Einnahmen bzw. vorab entstandener Werbungskosten als Anschaffungskosten zu Begründung eines Rentenstammrechts

Leitsatz

1. Bei der steuerlichen Beurteilung eines Verbundrentenplanes werden die tatsächlichen Gegebenheiten zugrundegelegt, indem auf die sich aus einem Gesamtvertragswerk und seinem konkreten Vollzug ergebenden wirtschaftlichen Ergebnisse abgehoben wird.

2. Zur steuerlichen Auslegung einer zielgerichteten Kombination von Darlehens- und Rentenverträgen, die sich in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung partiell gegenseitig aufheben, so dass die als negative sonstige Einnahmen deklarierten Finanzierungsaufwendungen als Anschaffungskosten eines Rentenstammrechts zu beurteilen waren.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 511 Nr. 10
EFG 2000 S. 924
YAAAB-06457

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