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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 4 K 344/00 EFG 2001 S. 868

Gesetze: AO 1977 § 193 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, BpO 2000 § 3, BpO 2000 § 4 Abs. 2

Einstufungskriterien zur Einteilung der Betriebe für Betriebsprüfungen nicht verfassungswidrig)

Anordnung einer Außenprüfung

Leitsatz

Die Einteilung der Betriebe zur Durchführung von Betriebsprüfungen in unterschiedliche Größenklassen (G, M, K, KSt), die damit verbundene größere Prüfungshäufigkeit bei Großbetrieben (Anschlussprüfungen) sowie die Geltung unterschiedlicher Einstufungskriterien z. B. für landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe sind nicht rechtswidrig und auch von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 868
ZAAAB-06461

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