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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 6 K 121/97

Gesetze: AO 1977 § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 BewG § 118 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 VStG § 4 Abs. 1 Nr. 1

Änderung eines Vermögensteuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 wegen Erhöhung der Einkommensteuerschuld

Vermögensteuer

Leitsatz

Ein bestandskräftiger Vermögensteuerbescheid ist zugunsten des Steuerpflichtigen zu ändern, wenn dem FA aufgrund einer Änderung des Einkommensteuerbescheids erst nachträglich die das Gesamteinkommen mindernden Einkommensteuerschulden bekannt werden, weil der Steuerpflichtige grob schuldhaft keine substantiierten Angaben in der Vermögensteuererklärung getätigt hat, sondern in der Erklärung um Eintragung der Steuerschulden von Amts wegen gebeten hat.

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Fundstelle(n):
DAAAB-06506

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