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FG BADEN-WÜRTTEMBERG Urteil v. - 8 K 206/98

Gesetze: EStG § 33 Abs 1, EStG § 33 Abs 2

Ausgleich eines Vermögensverlustes, den ein naher Angehöriger infolge Betrugs erlitten hat, keine außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

§ 33 EStG erfasst Aufwendungen im existenziell notwendigen Bereich. Hierzu gehören nicht Aufwendungen zum Ausgleich eines Vermögensverlustes, den ein naher Angehöriger (hier: in Ausbildung befindliches Kind) infolge eines Betrugs erlitten hat.

Fundstelle(n):
AAAAB-06559

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