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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 9 K 248/96 EFG 2002 S. 1032

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

Aufwendungen für den Erwerb der Verkehrsflugzeugführerlizenz als Berufsausbildungskosten

Einkommensteuer 1993

Leitsatz

Aufwendungen eines Bankkaufmanns für den Erwerb der Verkehrsflugzeugführerlizenz (ATPL), der sich durch Schulungsmaßnahmen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die ihn befähigen, seinen erlernten Beruf aufzugeben und nunmehr den Beruf des Verkehrspiloten auszuüben, sind Kosten der Berufsausbildung i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1032
EFG 2002 S. 1032 Nr. 16
CAAAB-06593

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