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FG Baden-Württemberg  v. - 9 K 383/98 EFG 2000 S. 517

Gebäude-Restwertentschädigung als echter Zuschuss

Leitsatz

Erhält der Eigentümer eines in einem Sanierungsgebiet belegenen Grundstücks von der Gemeinde für den Abbruch von Gebäuden eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswerts der Gebäude (Gebäude-Restwertentschädigung), handelt es sich um einen echten Zuschuss, der nicht der Umsatzsteuer unterliegt (entgegen Abschn. 1 Abs. 10 Satz 1 UStR 1988 bzw. Abschn. 1 Abs. 11 Satz 1 UStR 2000).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 517
UAAAB-06616

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