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FG Baden-Württemberg Beschluss v. - 9 V 35/99 EFG 2000 S. 98

Gesetze: GKG § 25 Abs. 2 Satz 1

Streitwert für AdV-Verfahren wegen Forderungspfändung

Leitsatz

Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Streitwert im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im Einzelfall dem Streitwert der Hauptsache angenähert wird. Hier: Ansatz des Streitwerts eines Verfahrens wegen Aussetzung der Vollziehung der Pfändung einer Mietforderung mit der Hälfte des Werts der Hauptsache.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 98
YAAAB-06632

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