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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 5 K 5256/98 EFG 2000 S. 897

Gesetze: UStG § 1, UStG § 4, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 4 Nr. 12 Satz 2, UStG § 3 Abs. 9

Überlassung von Bootsliegeplätzen an Mitglieder eines Angelsportvereins umsatzsteuerpflichtig?

Leitsatz

Leistungen, die ein Angelsportverein in Form der entgeltlichen Überlassung von Bootsliegeplätzen gegenüber seinen Mitgliedern erbringt, sind umsatzsteuerpflichtig.

(Nichtamtlicher Leitsatz)

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 897
GAAAB-06651

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