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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 9 K 9419/99 EFG 2001 S. 821

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1EStG § 20 Abs. 2 Ziff. 1 EStG § 22 Nr. 1EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Bürgschaft als Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen für die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaftsverpflichtung betreffen die Vermögenssphäre und sind nicht als Werbungskosten bei den Überschusseinkünften abzugsfähig.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 821
RAAAB-06682

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