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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 7 K 7477/98 EFG 2001 S. 793

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1, UStG § 15 Abs. 2, UStG § 15 Abs. 4, UStG § 4 Nr. 9a

Vorsteuerabzug bei späterem Scheitern der beabsichtigten Verwendung zu steuerpflichtigen Umsätzen

Leitsatz

Die Berechtigung zum Abzug von Vorsteuern hängt davon ab, ob der Unternehmer bereits bei Beschaffung der Eingangsleistungen eine durch objektive Anhaltspunkte belegte erklärte Absicht hatte, diese für die Ausführung von steuerpflichtigen Umsätzen zu verwenden.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 793
FAAAB-06686

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