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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 7 K 7331/00 EFG 2001 S. 1259

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO § 162 Abs. 1

Änderung eines Umsatzsteuerschätzungsbescheides auf Grund neuer Tatsachen

Leitsatz

Bei der Änderung eines Umsatzsteuerschätzungsbescheides auf Grund neuer Tatsachen (Abgabe einer Umsatzsteuererklärung) sind nachträglich bekanntgewordene Vorsteuerbeträge im Verhältnis der nachträglich bekanntgewordenen Umsätze zu berücksichtigen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1259
ZAAAB-06704

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