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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 3 K 3669/97 EFG 2001 S. 1170

Gesetze: AO § 165 Abs. 2, AO § 164 Abs. 4 Satz 1, AO § 164 Abs. 2, AO § 173 Abs. 2, AO § 165 Abs. 1 Satz 3

Rechtmäßigkeit von Änderungsbescheiden

Leitsatz

Zur Frage, ob die Änderung eines Steuerbescheids nach § 165 Abs. 2 AO rechtswidrig ist, weil im vorausgegangenen Steuerbescheid der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben und die erneute Anordnung eines ”Vorläufigkeitsvermerks” nur angekündigt wurde.

Zur Frage der Rechtswidrigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks, wenn zum Zeitpunkt der Anordnung der Nebenbestimmung keine tatsächliche Ungewissheit (hier: Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels) mehr bestand.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1250 Nr. 22
EFG 2001 S. 1170
OAAAB-06712

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