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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 1 K 1293/00

Gesetze: FGO § 47 Abs. 1 Satz 1, AO § 122 Abs. 1 Nr. 1

Verspätete Klageerhebung - Zugang der Einspruchsentscheidung

Leitsatz

Dem (rechtzeitigen) Zugang der Einspruchsentscheidung steht es gleich, wenn dieser nur aufgrund einer dem Prozessbevollmächtigten zuzurechnenden Vereinbarung mit der Post unterblieben ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
HAAAB-06788

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