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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 3 K 3043/98

Gesetze: EStG § 26 a, EStG § 26 Abs. 1, AO § 42, AO § 278 Abs. 2

Ausübung des Wahlrechts zur getrennten Veranlagung

Leitsatz

Das in § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG Ehegatten eingeräumte Wahlrecht zur getrennten Veranlagung oder zur Zusammenveranlagung kann im finanzgerichtlichen Verfahren bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung ausgeübt oder widerrufen werden.

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Fundstelle(n):
KAAAB-06816

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