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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 2 K 2148/00 EFG 2003 S. 1528

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

Kosten einer Zweitwohnung an einem weiteren Beschäftigungsort nicht als Werbungskosten abziehbar

Leitsatz

Kosten für den Unterhalt einer Zweitwohnung an einem weiteren Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen gehören zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1528
EFG 2003 S. 1528 Nr. 21
PAAAB-06849

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