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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 3 K 14/98 I EFG 2000 S. 286

Gesetze: BewG § 68 Abs. 2 Nr. 2BewG-DDR § 50 Abs. 1 S. 2 InvZulG 1993 § 2 Satz 1

Lagerplatz für "Coils" als Betriebsvorrichtung oder als Grundstücksbestandteil

Investitionszulage 1994 und 1995

Leitsatz

Ein besonders befestigter, mit einem Schienennetz versehener Platz zur Lagerung von 17 bis 20 Tonnen schweren, in Rollen transportierten, zur Weiterverarbeitung bestimmten Eisen- oder Stahlteilen ("Coils") kann eine investitionszulagebegünstigte Betriebsvorrichtung darstellen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 286
OAAAB-06871

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