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Finanzgericht Bremen Urteil v. - 398107K 1

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3 GesO EStG § 15 Abs. 2 S. 1EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 GewStG § 2 Abs. 1

Freiberuflichkeit eines als Verwalter im Gesamtvollstreckungsverfahren tätigen Rechtsanwalts

Gewerbesteuermeßbetrag 1995

Leitsätze

Ein Rechtsanwalt, der die Aufgaben eines Verwalters im Gesamtvollstreckungsverfahren nach der Gesamtvollstreckungsordnung wahrnimmt, übt einen freien Beruf aus.

Der Bescheid vom für 1995 über den einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrag und die Einspruchsentscheidung vom , soweit sie diesen Bescheid betrifft, werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Fundstelle(n):
XAAAB-07156

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