Abfindung wegen Auflösung des Arbeitsverhältnisses infolge erfolgreicher Kandidatur um politisches Amt nicht steuerbegünstigt
Einkommensteuer 19..
Leitsätze
Eine Abfindung ist in voller Höhe nach dem Normaltarif zu besteuern, wenn ein Arbeitnehmer erfolgreich für ein politisches
Amt kandidiert hat, dieses Amt mit der Fortsetzung des Dienstverhältnisses unvereinbar ist, deswegen das Arbeitsverhältnis
aufgelöst wird und die Auflösung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer damit selbst mitverursacht worden ist.