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Finanzgericht Bremen Urteil v. - 499016K 3

Gesetze: EStG § 3 Nr. 9, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 34 Abs. 2

Abfindung wegen Auflösung des Arbeitsverhältnisses infolge erfolgreicher Kandidatur um politisches Amt nicht steuerbegünstigt

Einkommensteuer 19..

Leitsätze

Eine Abfindung ist in voller Höhe nach dem Normaltarif zu besteuern, wenn ein Arbeitnehmer erfolgreich für ein politisches Amt kandidiert hat, dieses Amt mit der Fortsetzung des Dienstverhältnisses unvereinbar ist, deswegen das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird und die Auflösung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer damit selbst mitverursacht worden ist.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Fundstelle(n):
SAAAB-07162

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