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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 10 V 6594/00 A (E)

Gesetze: EStG § 16 Abs. 3 Satz 3, EStG § 18 Abs. 3, BGB §§ 812 ff., BGB § 951

Miteigentum an Praxisräumen: Nutzungsrecht als zu aktivierendes Wirtschaftsgut

Leitsatz

  1. Bei der Nutzungsbefugnis des Praxisinhabers an dem im Miteigentum seines Ehegatten stehenden Anteil an den Praxisräumen handelt es sich nicht um ein zu bilanzierendes Wirtschaftsgut, dessen gemeiner Wert bei der Ermittlung des Aufgabegewinns zu berücksichtigen wäre.

  2. Dies gilt auch, wenn der Praxisinhaber sämtliche Aufwendungen für die Praxisräume getragen und einschließlich der AfA während der Nutzungsjahre gewinnmindernd berücksichtigt hat.

  3. Ein Ersatzanspruch gegenüber dem Ehegatten wegen der auf die Praxis als wirtschaftliche Existenzgrundlage der Lebensgemeinschaft erbrachten Aufwendungen besteht regelmäßig nicht.

Fundstelle(n):
SAAAB-07204

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