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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 3115/00 BG EFG 2001 S. 1356

Gesetze: BewG § 138 Abs. 1 Satz 2, BewG § 138 Abs. 4, BewG § 146 Abs. 2, BewG § 146 Abs. 6, BewG § 146 Abs. 7

Nachweis eines den Bodenrichtwert unterschreitenden niedrigeren Verkehrswertes durch Verkauf 3 Jahre nach dem Besteuerungszeitpunkt

Leitsatz

  1. Bei der Bewertung eines bebauten Grundstücks für Zwecke der ErbSt kann der Nachweis eines den Bodenrichtwert unterschreitenden niedrigeren Verkehrswertes auch durch einen 3 Jahre nach dem Besteuerungszeitpunkt erfolgten Verkauf geführt werden (gegen R 177 Satz 3 ErbStR). Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Bodenrichtwert und die erzielte Miete innerhalb dieses Zeitraums unverändert geblieben sind.

  2. Für den Nachweis des niedrigeren Wertes nach § 146 Abs. 7 BewG ist nicht auf die Wertverhältnisse zum , sondern auf die Wertverhältnisse zum Besteuerungszeitpunkt abzustellen.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1356
HAAAB-07212

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