Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 4981/99 BG EFG 2003 S. 434

Gesetze: BewG § 68 Abs. 1 Nr. 1BewG § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ArbStättVO § 15 Abs. 1 Nr. 3

Bewertungsrechtliche Abgrenzung zwischen ”Gebäude” und ”Betriebsvorrichtung” bei einem Steinmahlwerk

Leitsatz

Eine Steinmahlanlage ist nicht als Gebäude, sondern als Betriebsvorrichtung anzusehen, und deshalb nicht bei der Einheitsbewertung des Grundvermögens zu berücksichtigen, wenn während des laufenden Betriebs der arbeitsschutzrechtlich zulässige Lärmpegel überschritten wird und das Bauwerk daher nicht zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen geeignet ist. Bessere Lärmbedingungen in geringfügigen Teilen des Bauwerks oder die Möglichkeit zur Verwendung von Hörschutzmitteln stehen dieser typisierenden Beurteilung nicht entgegen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 434
EFG 2003 S. 434 Nr. 7
AAAAB-07223

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank